Gesetzliche Krankenkassen (GKV) Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Kassen möglich.
Private Krankenkassen (PKV) und Beihilfestellen Mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist ebenfalls eine Abrechnung
möglich. Hier gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die Übernahme von
Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken. Vor Aufnahme einer
Psychotherapie ist es daher ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen
Ihres Versicherungsanbieters informieren. Die Höhe des Honorars ist in
der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) festgelegt.
Berufsgenossenschaften (BG) Bei Berufsunfällen werden i.d.R. die Behandlungskosten von Ihrer
Berufsgenossenschaft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie
sich bei Ihrer zuständigen BG vor Beginn der Therapie über die
entsprechenden Modalitäten.
Selbstzahler Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst
übernehmen. Grundlage für die Kosten ist die Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).